28. März 2020 um 8:59 Uhr
#10295
Halu
Teilnehmer
Hallo miteinander.
Wenn man statt Zimmerreinigung ein Bier anbietet muss man diese mit 19% MWSt versteuern. Analog zu Parkplatz oder W-LAN.
Es gibt allerdings ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes nachdem sinngemäß
„Wird der überwiegende Teil mit ermäßigten Steuersatz berechnet muss der gesamte Rechnungsbetrag mit diesem ermäßigtem Steuersatz berechnet werden“
Oder so ähnlich.
Es wäre eine Verbandsaufgabe das Mal unserem Finanzminister klar zu machen.
Mit bierigen Grüßen
Hans-Ludwig Straub