Liebe Freunde anbei die offizielle Stellungnahme von der DEHOGA Bayern vom 4.April
Ich persönlich würde erst einmal das Angebot der Versicherung abwarten und genau nachrechnen. Vokalem die Betriebe die noch Verkauf und teilweise Gastronomische Leistungen anbieten. Auf jedenfalls würde ich im Zweifelsfall einen Juristen für Versicherungsrecht zu Rate ziehen
bleibt alle gesund, wir sind dankbar für unsere Familie und es wird zumindest für uns deshalb Familien ein schönes Osterfest!
lg Christof
Liebes Mitglied,
in großer Enttäuschung und Verzweiflung wenden sich seit Tagen zahlreiche Gastronomen und Hoteliers hinsichtlich Betriebsschließungsversicherungen an uns. Die Rechtslage ist komplex, da es eine Vielzahl von Versicherungsbedingungen gibt. Manche berufen sich darauf, dass Pandemien nicht in der Liste aufgeführt seien, andere Versicherungen sind der Meinung, der Versicherungsschutz greife nur, wenn jemand aus dem Betrieb mit Corona infiziert sei.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns vehement dafür eingesetzt, auch auf politischer Ebene eine schnelle Lösung zu finden. Daraus ist heute Mittag folgender Vorschlag entstanden:
Betriebsschließungsversicherungen
Für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie allerdings äußerst strittig ist und von der Versicherungsbranche vehement abgelehnt wird, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit uns und der vbw sowie Versicherungsunternehmen einen Vorschlag ausgearbeitet.
Der gemeinsame Vorschlag sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.
Zur Einordnung des Prozentwertes: Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen in Höhe von ca. 30 Prozent sind einige Versicherer bereit, bis zur Hälfte als freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Jeder betroffene Unternehmer muss dieses Angebot selbstverständlich für sich prüfen. Der Vorschlag wurde bisher von den folgenden Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
DEHOGA Bayern
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Haftpflichtkasse Darmstadt
Weitere Versicherungsunternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.
Ihre Versicherung wird zeitah auf Sie zukommen. Überlegen Sie sich ohne Zeitdruck, ob Sie den empfohlenen Vorschlag annehmen oder einen möglicherweise langjährigen Klageweg auf sich nehmen wollen. Hierbei gilt es in die Überlegungen mit einzubeziehen, dass von behördlicher Seite für die meisten Betriebe keine vollständigen Schließungen angeordnet sind, da das Außerhausgeschäft und Lieferservice in der Gastronomie bzw. die Unterbringung von Geschäftsreisenden in der Hotellerie nach wie vor möglich sind.
Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.
Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse „kurzarbeitergeld[at]arbeitsagentur-service.de“ versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Liebes Mitglied, in dieser schwierigen Situation gilt es dennoch ruhig abzuwägen – nehmen Sie sich beim Thema Versicherung die nötige Zeit.
MIt herzlichen Grüßen
Angela Inselkammer Dr. Thomas Geppert
Präsidentin Landesgeschäftsführer
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Bayerischer Hotel- und
Gaststättenverband
DEHOGA Bayern e.V.
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